Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1 Allen Lieferungen und Leistungen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen, Beratungsleistungen, Beantwortungen von Voranfragen oder Auskünften von IS DESIGN liegen die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die vom Kunden durch Auftragserteilung oder widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens aber durch widerspruchslose Leistungsannahme (Vertragsabwicklung) auch für etwaige Folgegeschäften anerkannt werden. Einkaufsbedingungen und sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit sie von der IS DESIGN schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden. Vereinbarungen vor oder bei Bestellung sind nur wirksam, wenn sie von der IS DESIGN schriftlich bestätigt werden.

    2. Urheberrechte

    2.1 Jeder an IS DESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 des Urhebergesetz (UrhG) in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
    Für Konzeptionen, Ideen, grafische und textliche Entwürfe sowie Reinzeichnungen der IS DESIGN als geistige Schöpfung gilt das UrhG.
    Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    Die Konzeptionen, Ideen, grafischen und textlichen Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
    Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Puristen und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
    Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Kunde das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt die IS DESIGN in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
    Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 
    Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

    2.2 An Zeichnungen, Planungen, Abbildungen, Beschreibungen, Modellen, Konzeptbeschreibungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die IS DESIGN das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne die ausführliche Zustimmung IS DESIGN nicht zugänglich gemacht werden.

    2.3 Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes verbleibt der IS DESIGN das Urheberrecht an den vorgenannten Unterlagen und den von ihr hergestellten Werken.

    2.4 Werden die vorstehenden Verpflichtungen durch den Kunden verletzt, so verpflichtet er sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, zur Bezahlung des Aufwandes für die Erstellung der Unterlagen zuzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr.

    2.5 Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die IS DESIGN ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, die IS DESIGN von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.

    3. Angebot, Auftragserteilung und Vertrag

    3.1 Angebote der IS DESIGN sind bis zur Annahme frei widerruflich. Die erstellten Angebote sind - falls nicht anders bestimmt - 2 Wochen gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die IS DESIGN nicht mehr an die im Angebot gemachten Angaben gebunden und zu einer Modifizierung des erstellten Angebotes berechtigt.

    3.2 Von der IS DESIGN übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb einer Woche) nach Erhalt widerspricht.

    3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-Illustrationen u.ä.), die von der IS DESIGN erstellt oder erstellt lassen worden ist, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der IS DESIGN. Eine Herausgabepflicht an den Auftraggeber besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind die Puristen GbR nicht verpflichtet.

    3.4 Soweit die Auftragsbestätigung der IS DESIGN nichts Abweichendes enthält, werden die dem Angebot zugrunde liegenden Einzelheiten Bestandteil des Auftrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung IS DESIGNs zustande.

    3.5 Nachträgliche Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. 
    Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Gründe für die Änderungen liegen ausschließlich auf Seiten der IS DESIGN

    4 Auftragserteilung an Dritte

    4.1 Die IS DESIGN ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

    4.2 Die IS DESIGN ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

    4.3 Aufträge an Werbeträger (Drittdienstleister) erteilt die IS DESIGN im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 
    Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. 
    Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die IS DESIGN nicht.

    5. Lieferung, Lieferfristen

    5.1. Die Lieferverpflichtungen der IS DESIGN sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der IS DESIGN zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittelung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

    5.2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

    5.3. Von der IS DESIGN zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich bestätigt wird.

    5.4. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der IS DESIGN, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

    6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    6.1 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gesetzlich gültigen Satz in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

    6.2. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: 

    a) dem Entwurfshonorar 
    b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
    c) dem Reinzeichnungshonorar

    Die Vergütung wird auf der Grundlage der Preisliste zzgl. der gesetzl. MwSt. in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Die IS DESIGN erstellt, je nach Aufgabenstellung, die Angebote entweder gemäß Stundenaufwand oder anhand von Pauschalpreisen.

    6.3. Die Vorlage von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die, die IS DESIGN für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    6.4 Bei Werbevermittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich, welche bei Auftragserteilung dem Auftraggeber mitgeteilt werden.

    6.5 Die Vergütung ist laut der ausgewiesenen Zahlungsbedingungen wie folgt zahlbar:  30 % bei Beauftragung,30% bei Entwurfsabnahme und 40% bei Abgabe der Leistungen. 
    Dies gilt immer, es sei denn es ist ausdrücklich und in Schriftform anders vereinbart.
    Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

    6.6 Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung muss der Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen sowie sämtliche der IS DESIGN im Rahmen der Beitreibung der ausstehenden Rechnungen entstehenden außergerichtlichen Kosten erstatten, die auf mindestens 15 % des fälligen Betrages festgesetzt werden.

    6.7 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der IS DESIGN hohe finanzielle Vorleistung, so sind Abschlagszahlungen in Höhe von 30% des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung und weiteren 30% bei Produktionsfreigabe zu leisten.

Die Künstlersozialabgabe von 3,9% auf den Rechnungsbetrag ist vom Auftraggeber zu bezahlen.

7.  Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

Die IS DESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der IS DESIGN abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, der IS DESIGN im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.

Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Kunden vereinbart wurde.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. An Konzepten, Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.3. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der IS DESIGN die Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktionsüberwachung durch die IS DESIGN erfolgt automatisch und berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

9.3. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Ziffern 9 & 10 gilt sinngemäß auch für die Texte.

9.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten erhält die IS DESIGN 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege, bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl unentgeltlich überlassen. Die IS DESIGN ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Mit der Genehmigung von Konzepten, Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

10.2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Konzepten, Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt bei entstandenen Mängeln, jede Haftung durch die IS DESIGN.

10.3. Die von der IS DESIGN gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. 
Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

10.4. Bei Vorliegen von Mängeln steht der IS DESIGN das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

10.5. Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die IS DESIGN, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Gegenüber Unternehmern haften die IS DESIGN für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
Soweit die IS DESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der IS DESIGN. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit sie den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

11.2. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Fotos, Texte, Modelle, Muster etc. werden von der IS DESIGN unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

12. Fehlverhalten des Kunden

Hat der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten und weist er nicht nach, dass der IS DESIGN ein Schaden nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist, so berechnet die IS DESIGN - vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch die die IS DESIGN - 25 % der Nettoauftragssumme. Dies gilt auch für die Bemessung einer etwaigen Abstandssumme, falls die IS DESIGN einer Vertragsaufhebung unter Vorbehalt des Schadensersatzes zustimmt.

13. Kündigung

13.1 Das Recht zur ordentlichen Vertragskündigung durch den Kunden ist ausgeschlossen, insbesondere findet § 649 BGB keine Anwendung.

13.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungsverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.

13.3 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die IS DESIGN oder des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ist die IS DESIGN berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

14 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit 

14.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen der IS DESIGN und Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Privatrechts oder der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

14.2 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist Landshut.

14.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Landshut ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Die ungültige wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die ihr in zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand 06/2012


IS DESIGN
IsabellSchuck
Jägerstarsse 6
84171 Baierbach

info@is-designs.de
www.is-designs.de

 

 

 

 

 

 


 

 

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